Die Kanzlei wurde im Jahr 2003 durch die Rechtsanwälte Gert Rosenthal und Torsten Reinprecht unter dem Namen rosenthal + reinprecht gegründet. Nach dem Zusammenschluss mit Rechtsanwalt Michael Schulte wurde die Kanzlei im Jahr 2010 in rosenthal reinprecht schulte umbenannt.

Wir haben uns auf ausgewählte Rechtsgebiete spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören namhafte deutsche und internationale Unternehmen, Produktionsfirmen aus dem Medienbereich, Führungskräfte, Künstler, Hausverwaltungen und Privatpersonen.

 

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